Die FFP-Schutzklassen (EU)

EN 149-2001 & EN A1:2009

KN95 face mask. FFP2 mask as covid-19 protection. Coronavirus mask

Das FFP-Klassifizierungssystem:

Das FFP-Klassifizierungssystem unterteilt sich in drei verschiedene Schutzklassen: FFP1, FFP2 und FFP3. Das Kürzel FFP steht für „filtering face piece“. Eine FFP-Atemschutzmaske bedeckt Nase sowie Mund. Sie besteht aus verschiedenen Filtermaterialen sowie der Maske selbst. Die Schutzklassen FFP-1, FFP-2 und FFP-3 bieten abhängig von der Gesamtleckage und der Filterung von Partikelgrößen bis zu 0,6 μm (0,0006 mm) Atemschutz für diverse Konzentrationen von Schadstoffen. Die Gesamtleckage setzt sich zusammen aus dem Filterdurchlass sowie Undichtigkeiten an Gesicht/Nase, welche durch die Orientierung der Masken an die menschliche Anatomie minimiert werden soll. Durch innovative Filtertechnologie bleibt der Atemwiderstand gering und die Atmung wird selbst bei mehrmaliger Verwendung der Atemschutzmaske nicht durch abgefangene Partikel im Filter erschwert.

FFP-1 (EN 149-2001)

  • Schutz vor ungiftigen und nicht-fibrogenen Stäuben
  • Einatmung führt nicht zur Entwicklung von Erkankungen, kann aber die Atemwege reizen und eine Geruchsbelastung darstellen
  • Gesamtleckage darf maximal 25% betragen
  • Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes darf höchstens 4-fach sein

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP1 sind für Arbeitsumgebungen geeignet, in denen weder giftige noch fibrogene Stäube und Aerosole zu erwarten sind. Sie filtern mindestens 80% der sich in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm und dürfen eingesetzt werden, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nicht höher als bis um das 4-fache überschritten wird.

Einsatzgebiete: Bauwesen, Nahrungsmittelindustrie

Achtung: Zum Schutz vor dem neuartigen Corona-Virus (SarS-CoV2) sind FFP1-Atemschutzmasken nicht geeignet!

FFP-2 (EN 149-2001)

  • Schutz vor festen und flüssigen gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen
  • Partikel können fibrogen sein (heißt: kurzfristig zu Atemwegsreizungen und langfristig zur Abnahme der Elastizität des Lungengeweges führen)
  • Gesamtleckage darf maximal 8% betragen
  • Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes darf höchstens 10-fach sein
  • FFP-2-Atemschutzmasken sind für Arbeitsumgebungen geeignet, in denen sich gesundheitsschädliche und erbgutverändernde Stoffe in der Atemluft befinden. Sie filtern min.
  • 94% der sich in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm und dürfen eingesetzt werden, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nicht höher als bis um das 10-fache überschritten wird.

Einsatzgebiete: Metallindustrie, Bergbau

In diesen Arbeitsumfeldern geraten Arbeiter/-innen in Berührung mit Aerosolen, Nebel und Rauchen, die langfristig zur Entstehung von Atemwegserkrankungen wie Lungenkrebs führen und das Risiko von Folgeerkrankungen wie einer aktiven Lungentuberkulose massiv erhöhen.

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP-2 werden vom Robert-Koch-Institut (RKI) als geeignet zum Personenschutz vor einer Infektion durch das neuartige Corona-Virus (SarS-CoV2) angesehen.

(Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html)

Sie können dazu beitragen, dass Erkrankte ihre Infektion nicht über Nase und Mund in ihrer Umgebung verbreiten können. Sie schützen auch medizinische Kräfte und Pflegepersonal, sowie Andere, die mit Infizierten in Kontakt treten.

FFP-3 (EN 149-2001)

  • Schutz vor giftigen und gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen
    Im Umgang mit krebserregenden oder radioaktiven Stoffen und Krankheitserregern wie Viren, Bakterien und Pilzsporen wird der Einsatz einer FFP-3 Maske empfohlen
  • Gesamtleckage darf maximal 5% betragen
  • Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes darf höchstens 30-fach sein

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP-3 bieten den größtmöglichen Schutz vor Atemluftbelastung. Mit einer Gesamtleckage von max. 5% und einem erforderlichen Schutz von min. 99% vor Partikeln bis zu einer Größe von 0,6 μm können sie giftige, krebserregende und radioaktive Partikel filtern. Diese Atemschutzmasken sind in Arbeitsumgebungen einsetzbar, in denen der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) bis zum 30-fachen des branchenspezifischen Werts überschritten wird.

Einsatzgebiete: Chemieindustrie

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP-2 werden vom Robert-Koch-Institut (RKI) als optimal geeignet zum Personenschutz vor einer Infektion durch das neuartige Corona-Virus (SarS-CoV2) angesehen.

(Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html)

Sie können dazu beitragen, dass Erkrankte ihre Infektion nicht über Nase und Mund in ihrer Umgebung verbreiten können. Sie schützen auch medizinische Kräfte und Pflegepersonal, sowie Andere, die mit Infizierten in Kontakt treten.

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